Bundestagswahl wird am 11. Februar in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Wiederholungswahl findet am 11. Februar statt.

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Bundestagswahl in Berlin wird teilweise wiederholt

Die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und ging damit über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich.

Die Bundestagswahl 2021 wird in den betroffenen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar 2024 wiederholt. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe. Dieser Wahltermin war bereits im Vorfeld erwartet worden - es ist der letzte mögliche innerhalb einer 60-Tage-Frist nach Urteilsverkündung.

Warum die Berliner Pannenwahl jetzt wieder ein Gericht beschäftigt

Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.

Linke wird offenbar im Bundestag bleiben

Nach Einschätzung des ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam hat das Karlsruher Urteil 'so gut wie keine' Auswirkungen auf den Verbleib der Linken-Abgeordneten im Bundestag. Bräutigam sagte im TV-Sender Phönix, in den beiden von der Linkspartei direkt gewonnenen Wahlkreisen müsse nur in sehr wenigen Bezirken neu gewählt werden. 'Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einer Wahlwiederholung Auswirkungen hat', sagte Bräutigam.

Der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch erklärte: 'Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden.'