Verantwortungsgemeinschaft: Was Unverheiratete darüber wissen sollten

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) veröffentlichte am Montag ein Eckpunktepapier für die geplante Verantwortungsgemeinschaft. Damit sollen Personen, die nicht verwandt oder verheiratet sind, eine rechtliche Einheit bilden können. Was macht dieses Modell aus? Fragen und Antworten.

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An wen richtet sich das Modell?

Die Übernahme von Verantwortung gibt es laut Buschmann heute auch jenseits von Familie und romantischen Partnerschaften. Damit gemeint sind zum Beispiel ältere Menschen, die ihre Lebenspartner verloren haben und sich nun im Alltag unterstützen; oder junge Menschen in Wohnprojekten. Es könnten aber auch Alleinerziehende sein, die sich gegenseitig unterstützen. Buschmann nutzte am Montag den Begriff "Wahlverwandtschaften", um diese Lebensmodelle zu beschreiben.

Im Koallitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen heißt es, dass es "zwei oder mehr volljährigen Personen" ermöglicht werden soll, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Genauer bestimmt wird dies im nun vorgestellten Eckpunktepapier: Von "maximal sechs Vertragspartnern" einer Verantwortungsgemeinschaft ist dort die Rede.

Wie wird eine Verantwortungsgemeinschaft geschlossen?

Die Verantwortungsgemeinschaften sollen nach den Plänen der Bundesregierung vor einem Notar besiegelt werden, es muss dazu ein Vertrag geschlossen werden. Durch einseitige Erklärung oder Aufhebung des Vertrags soll die Gemeinschaft jederzeit wieder beendet werden können.

In den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz heißt es: "Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll von Personen geschlossen werden können, die ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis zueinander haben und dieses im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft fortführen wollen. Das Näheverhältnis wird nicht staatlich kontrolliert."

Wie ist eine Verantwortungsgemeinschaft aufgebaut?

Wie eine solche Verantwortungsgemeinschaft genau aussehen soll, wird durch die einzelnen Beteiligten bestimmt. Geplant ist ein Stufenmodell. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur wenige Rechtsfolgen haben. Für jene, die mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, ist eine Aufbaustufe geplant: Hier können verschiedene Module ausgewählt und frei miteinander kombiniert werden.

Dabei soll die Verantwortungsgemeinschaft keine Konkurrenz zur Ehe sein - auch keine "Ehe light", wie Buschmann betont. Sie wird laut Eckpunktepapier keine Auswirkung auf das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern haben, zum Beispiel im Sorgerecht, zudem keine steuerlichen oder erbrechtlichen Folgen.

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Was sind die Vorteile einer solchen Verantwortungsgemeinschaft?

Es gibt bislang nur ein Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft und noch keinen fertigen Gesetzesentwurf. Bis der Gesetzentwurf steht, müssen laut Markus Sutorius, Jurist beim BIVA Pflegeschutzbund, noch einige Fragen geklärt werden. Erst dann könne der Mehrwert einer solchen Verantwortungsgemeinschaft abschließend beurteilt werden.

Rechtlich betrachtet, ist der Mehrwert "eher marginal" sagt Sutorius, da die einzelnen Aspekte, die in der Verantwortungsgemeinschaft geregelt werden auch jetzt schon rechtlich möglich sind. Für den Verbraucher hat die Verantwortungsgemeinschaft jedoch den Vorteil, dass die einzelnen Aspekte so "einfacher zu überschauen" sind. Der Verbraucher kann sich aus "überschaubaren Modulen" ein Modell zusammensetzen, das auf die betreffenden Personen zugeschnitten ist.