VG Köln zu Junge Alternative

Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch einstufen

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VG Köln lehnt Eilantrag der Jungen Alternative ab

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen Eilantrag der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD), abgelehnt. Laut dem Gericht mache der AfD-Nachwuchs Stimmung gegen das Demokratieprinzip und verstoße damit gegen die Menschenwürde.

Mit dieser Entscheidung des VG Köln könnte die Diskussion um ein Verbotsverfahren gegen die JA weiter angeheizt werden.

Verfassungsschutz darf JA als gesichert rechtsextremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Recht, die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen und entsprechend zu behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag der AfD und der JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Bereits 2019 wurde die JA vom BfV als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Nach vier Jahren Beobachtung der Organisation entschied das BfV im April 2023, die JA als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Auch gegen diese Entscheidung klagen die AfD und die JA.

VG Köln bestätigt Einschätzung des Verfassungsschutzes

In seinem Beschluss bestätigt das VG Köln vorläufig die Einschätzung des Verfassungsschutzes und lehnt den Eilantrag der AfD und der JA ab. Das Gericht bezeichnet die JA als gesichert extremistische Bestrebung.

Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, den die JA vertritt. Zudem wirft das Gericht der Organisation eine ausländerfeindliche Agitation vor und kritisiert, dass die JA das Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Systemen gleichsetzt. Das Gericht sieht auch Verbindungen der JA zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen wie der Identitären Bewegung.